
Beschlüsse & Info`s der Gemeindevertreter Sitzung vom 17.04.2024
Wir haben Transparenz versprochen – und damit fangen nicht nach der Wahl an – sondern ab sofort!
Alle öffentlichen Beschlüsse werden wir ab nun kommunizieren mit Beschluss, Sachverhalt und Kommentar & Info.
Tagesordnung (Öffentlicher Teil) und Informationen / Beschlüsse
TOP 1 – Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
TOP 2 – Einwohnerfragestunde
TOP 3 – Anfragen und Mitteilungen der Gemeindevertreter
TOP 4 – Änderungsanträge zur Tagesordnung
TOP 5 – Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse,
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 13.03.2024
TOP 6 – Bericht der Bürgermeisterin
TOP 7 – Information aus den Ausschüssen
TOP 8 – 2. Änderung der Geschäftsordnung 07/2024/24
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Klink beschließt die anliegende 2. Änderung der Geschäftsordnung.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung beschließt, § 1 – Sitzung der Gemeindevertretung und § 14- Ausschüsse der Geschäftsordnung der Gemeinde Klink zu ändern. Zukünftig werden die Einladungen in digital erfolgen.
Kommentar / Info:
Beschluss gefasst.
Hurra, wir werden in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung ab 01.01.2025 digital.
TOP 9 – Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung von Gästekarten 07/2024/16
Beschluss:
Die Gemeinde stimmt dem Abschluss der Vereinbarung zur gegenseitigen Anerkennung der Gästekarten zwischen den Projektgemeinden MÜRITZ rundum im Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.10.2027 zu.
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2018 besteht das kurabgabefinanzierte Mobilitätsprojekt MÜRITZ rundum. Es bietet den Übernachtungsgästen die kostenlose Nutzung der MÜRITZ rundum Linien über ihre Gästekarten. Das Projekt wird durch den Tourismusverband Mecklenburgische Seenplatte e.V. koordiniert. Die beteiligten Orte haben im Rahmen des Mobilitätsprojekts ein gemeinsames Verständnis als touristische Region entwickelt. Aufgrund fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen soll nun ein weiterer Schritt in Richtung gemeinsamer Zusammenarbeit und gegenseitiger Anerkennung der Gästekarten unternommen werden. Vor allem aber sollen auch die Einwohner der Partnergemeinden von der Tageskurabgabe in den anderen Projektgemeinden befreit werden. Hierzu soll zwischen den Projektgemeinden MÜRITZ rundum diese Vereinbarung geschlossen werden.
Eine entsprechende Absichtserklärung aller beteiligten Gemeinden liegt bereits vor.
Die mit dieser Vereinbarung entstehen Mindereinnahmen werden Bestandteil einer Neukalkulation zur Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe.
Kommentar / Info:
Beschluss gefasst.
Es war lange überfällig unter den fünf Partnern sich gegenseitig anzuerkennen. Bisher war es so, dass Klinker Bürger wenn Sie zu touristischen Zwecken z.B. in Waren oder Röbel waren, eine Kurabgabe fällig wurde. Dieses ist jetzt ab 1.4.2024 befristet bis 31.10.2027 abgeschafft.
Partnergemeinden sind : Gemeinden Kargow, Klink, Rechlin, Röbel/Müritz und Waren (Müritz)
Hier ein Auszug der Vereinbarung:
§ 1 Gegenseitige Anerkennung
(1) Übernachtungsgäste: Die Projektgemeinden MÜRITZ rundum erkennen gegenseitig ihre ausgegebenen Gästekarten für den auf der Gästekarte ausgewiesenen Zeitraum an. Im Rahmen der Anerkennung wird den Inhabern die Nutzung der jeweils von den Gemeinden bereit gestellten öffentlichen Einrichtungen zu Kur- und Erholungszwecken gewährt. Für Veranstaltungen, Eintritte und besondere Angebote ist es den Projektgemeinden MÜRITZ rundum unbenommen, von allen Kurgästen Entgelte verlangen.
(2) Tagesgäste: Gästekarteninhaber der Projektgemeinden MÜRITZ rundum müssen bei Aufenthalt in einer anderen Projektgemeinde keine zusätzliche Tageskurabgabe entrichten.
(3) Jahreskurkarteninhaber/innen: Die in Absatz 1 und 2 getroffenen Regelungen gelten für Jahreskurkarteninhaber/innen entsprechend.
(4) Einwohner/innen: Einwohner und Einwohnerinnen der Projektgemeinden MÜRITZ rundum sind bei alltäglichen Besorgungen und beruflichen Aufenthalten innerhalb der Projektgemeinden MÜRITZ rundum generell nicht abgabepflichtig. Die Projektgemeinden MÜRITZ rundum vereinbaren, dass darüber hinaus auch bei Aufenthalten zu Erholungszwecken keine Tageskurabgabe für Einwohner/innen der jeweils anderen Projektgemeinden MÜRITZ rundum erhoben wird.
(5) Durchreisende: Fallen der Abreisetag in einer Projektgemeinde MÜRITZ rundum und der Anreisetag in einer anderen Projektgemeinde MÜRITZ rundum zeitlich zusammen, so gilt die für den Abreisetag ausgegebene Gästekarte. Sie wird von allen Projektgemeinden MÜRITZ rundum für den gesamten Tag anerkannt.
Ein sehr sinnvolle Erweiterung zum „Müritz-Rundum“ wovon auch unsere Bürger was haben. Es wurde sich zudem darauf verständigt, die Zusammenarbeit weiter auszubauen.
TOP 10 – 4. Änderung des Flächennutzungsplanes – erneuter Abwägungs-,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen der Bürger/innen sowie der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Entwurfsbeteiligung zur Kenntnis. Die Anregungen und Hinweise wurden geprüft und entsprechend den dargestellten Ergebnissen im anliegenden Abwägungsvorschlag gebilligt.
- Die Gemeindevertretung beschließt den erneuten Entwurf der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Klink in der vorliegenden Form. Die Begründung einschließlich Umweltbericht wird gebilligt.
- Die Gemeindevertretung beschließt den erneuten Entwurf zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Klink und die Begründung mit Umweltbericht nach § 4a Abs. 3 BauGB öffentlich auszulegen.
- Die Gemeindevertretung beschließt, die durch die Änderungen betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut parallel zu beteiligen.
- Dieser Beschluss und die Mitteilung über die Bereithaltung des Entwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortslage Klink möchte die Gemeinde die Entwicklungsziele für zukünftige Wohnbauflächen (B-Plan Nr. 10), Mischgebietsflächen (B-Plan Nr. 3) sowie den Bau eines Feuerwehrgebäudes mit öffentlichen Parkplatzflächen (B-Plan Nr. 12) festsetzen und die Darstellungen im Flächennutzungsplan den städtebaulichen Zielen und Entwicklungen anpassen.
Da das vorhandene Gewerbegebiet im Norden der Ortslage (B-Plan Nr. 3) nicht vollständig genutzt wird und die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hat, dass auf diesen Flächen keine Ansiedlung von Gewerbe zu erwarten ist, soll das Gebiet in ein Mischgebiet geändert werden. Im Anschluss an den bestehenden B-Plan Nr. 3, könnte dann das dringend benötigte FFW-Gebäude und Parkplätze errichtet werden. Dazu ist bereits der B-Plan Nr. 12 auf den Weg gebracht worden.
Der ursprüngliche Änderungsbereich im Norden der Ortslage, westlich der Bundesstraße (B-Plan Nr. 8) wurde herausgenommen, da das Eigentum an der Fläche nicht gesichert werden konnte und eine Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet nicht in Aussicht gestellt wurde.
Um das Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB zu erfüllen soll der wirksame Flächennutzungsplan geändert werden. Nach Prüfung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Geltungsbereich der Änderungsbereiche, wie im vorliegenden erneuten Entwurf, angepasst.
Kommentar / Info:
Beschluss gefasst.
Leider hat der Landkreis MSE immer wieder Einwänden und wir kommen nicht so Recht von der Stelle.
TOP 11 – Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand, Behandlung der
Konzessionsabgabe unter § 2b Umsatzsteuergesetz
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die anliegende Vertragsergänzung zum Konzessionsvertrag Gas und Strom mit der E.DIS Netz Gmbh abzuschließen.
Sachverhalt:
Durch Artikel 12 des Steueränderungsgesetzes 2015 wurden die Regelungen zur Unternehmereigenschaft von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR) neu gefasst. Demnach ist § 2b UStG in der am 1. Januar 2016 geltenden Fassung nach § 27 Abs. 22 Satz 2 UStG auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2016 ausgeführt werden. Die in diesem Zusammenhang eingeräumte Übergangsregelung endet am 31.Dezember 2024, so dass ab dem 01.01.2025 alle Kommunen davon betroffen sind.
Die Konzessionsabgaben sind dann umsatzsteuerpflichtig. Dem Konzessionsgeber E.DIS Netz GmbH werden die Steuernummer, das Finanzamt und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer übermittelt. Die Bürgermeisterin bestätigt die Angaben mit ihrer Unterschrift. Es wird vereinbart, dass die im Konzessionsvertrag vereinbarten Konzessionsabgaben ab dem 01.01.2025 zuzüglich der Umsatzsteuer erfolgen.
Kommentar / Info:
Beschluss gefasst.
Im Zusammenhang der Einführung des §2 USTG müssen alle Verträge neu gefasst werden. Diese Umstellung wird uns noch einige Zeit beschäftigen.
TOP 12 – Beteiligung als Nachbargemeinde gemäß § 4 Absatz 2 BauGB; BPlan Nr. 87 „Wohnpark am Volksbad“ der Stadt Waren (Müritz) – Entwurf
Beschluss:
Die Gemeindevertretung äußert zum Entwurf des B-Planes Nr. 87 “Wohnpark am Volksbad” der Stadt Waren keine Anregungen und Hinweise. Wahrzunehmende öffentliche Belange der Gemeinde werden durch die vorliegende Planung nicht berührt.
Sachverhalt:
In dem auf der anliegenden Karte gekennzeichneten Bereich am Volksbad in Waren, wird eine sogenannte “Außenbereichslücke”, die bis jetzt nicht für die Wohnbebauung genutzt werden konnte nunmehr in den Innenbereich integriert und somit Baurecht geschaffen.
Der Bebauungsplan Nr. 87 ermöglicht die Nachverdichtung des genannten Areals. Durch die Erschließung rückwärtiger Gartenbereiche für den Wohnungsbau ergeben sich sehr gute Entwicklungspotentiale für weiteren, stark nachgefragten Wohnraum, in sehr guter Stadtrandlage. Das Planvorhaben soll sich, bezogen auf Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, in die bebaute Umgebung einfügen.
Die vollständigen Planunterlagen können im Amt Seenlandschaft oder auf der Homepage der Stadt Waren unter: https://www.waren-mueritz.de/de/buergerservice-verwaltung/bekanntmachung/, eingesehen werden .
Kommentar / Info:
Beschluss gefasst.
Grundsätzlich müssen Nachbargemeinden oder Nachbarstädte Anregungen und Hinweise der Gemeinde Klink zur Kenntnis nehmen
Nichtöffentlicher Teil
Ab TOP 13 begann der „Nichtöffentliche Teil“ – hier können und dürfen wir nichts öffentlich machen.